Familienforschung Nationalsozialismus
Spurensuche - was läßt sich finden?
HauptseiteQuellenServiceKontaktPreiseRechercheureBeispieldokumente
Service


Grundsätzlich empfehlen wir als erstes Service 1. Er umfaßt anhand Ihrer Angaben eine Personenrecherche im Bestand des ehemaligen Berlin Document Center. Aufgrund dieser Nachforschungen können wir Sie darüber informieren, ob die fragliche Person Mitglied in der NSDAP oder einer ihrer Parteiorganisationen war und welche weiteren Angaben sich aus dieser etwaigen Mitgliedschaft außerdem feststellen lassen.

Sollten sich aufgrund dieser Recherche zusätzliche Erkenntnisse ergeben, die weiterführende Nachforschungen in Berliner Archiven oder anderswo aussichtsreich erscheinen lassen, informieren wir Sie, daß in Ihrem Fall zusätzlich unser Service 2 in Frage kommen könnte. Diese weiterführende Recherche realisieren wir nur mit Ihrem Einverständnis und in genauer Absprache mit Ihnen; über den zu erwartenden Aufwand setzen wir Sie vorher möglichst genau in Kenntnis.

Sollten Sie unabhängig von Service 1 bereits so detaillierte Angaben zu einem Ihrer Familienangehörigen besitzen, daß eine weiterführende Archivrecherche angebracht erscheint, empfehlen wir Ihnen Service 3. Dabei beraten wir Sie über die in Ihrem Fall in Frage kommenden Archive und über aussichtsreiche Archivbestände. Wir vermitteln Ihnen eine Einschätzung des zu erwartenden Ertrags unserer Nachforschungen und bemessen unseren Aufwand, um Ihnen einen Überblick über Nutzen und Kosten zu geben.

Generell gilt, daß Sie auch als Privatperson bei jedem Rechercheauftrag an die Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes und der Bundesarchiv-Benutzungsverordnung gebunden sind, die den Zugang zu den Archivbeständen regeln. Für Sie ist bei den zahlreichen Bestimmungen relevant, daß familiäre Nachforschungen nur im Einverständnis mit dem Betroffenen realisiert werden dürfen. Sollte dieser bereits verstorben sein, sind für die Wahrung des sogenannten postmortalen Persönlichkeitsschutzes nahe Angehörige, also in der Regel der Ehegatte und die Kinder zuständig. In diesem Fall ist für eine Akteneinsicht also deren Einverständnis erforderlich.

 

Service 1
Service 2
Service 3
HauptseiteQuellenServiceKontaktPreiseRechercheureBeispieldokumente